Selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderungen – dies verlangt die UNO-Behindertenrechtskonvention von ihren Vertragsstaaten. Die Schweiz hat dies ratifiziert. Auch deshalb ist es notwendig, jedem blinden / sehbehinderten jungen Menschen generell die Teilnahme am Leben in seinem Lebensumfeld vor Ort zu ermöglichen. Um dies leisten zu können, finden Absprachen nicht nur mit dem betroffenen Menschen selbst, sondern auch mit den Eltern, Lehrkräften, der Schulleitung, den Schulinspektoren, dem Amt für Schulpsychologie und Logopädie/Schulpsychologischer Dienst, Ärzten und anderen Fachkräften statt. Das Angebot gilt für obligatorische Schulen, wie auch alle anderen Schularten und Schultypen darüber hinaus. Bei allem ist die Barrierefreiheit im umfassenden Sinn das Prinzip unserer Dienstleistungen. Des Weiteren finden B&U-Wochenenden im Rahmen der Kooperation mit anderen B&U-Einrichtungen der Deutschschweiz statt, da diese wichtig für intensive, extracurriculare Lernphasen sind.