Was machen wir?
Integrative Beratung & Unterstützung
im umfassenden Sinn
Sechs Bereiche:
Während der Schulzeit
Selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderungen – dies verlangt die UNO-Behindertenrechtskonvention von ihren Vertragsstaaten. Die Schweiz hat dies ratifiziert. Auch deshalb ist es notwendig, jedem blinden / sehbehinderten jungen Menschen generell die Teilnahme am Leben in seinem Lebensumfeld vor Ort zu ermöglichen. Um dies leisten zu können, finden Absprachen nicht nur mit dem betroffenen Menschen selbst, sondern auch mit den Eltern, Lehrkräften, der Schulleitung, den Schulinspektoren, dem Amt für Schulpsychologie und Logopädie/Schulpsychologischer Dienst, Ärzten und anderen Fachkräften statt. Das Angebot gilt für obligatorische Schulen, wie auch alle anderen Schularten und Schultypen darüber hinaus. Bei allem ist die Barrierefreiheit im umfassenden Sinn das Prinzip unserer Dienstleistungen. Des Weiteren finden B&U-Wochenenden im Rahmen der Kooperation mit anderen B&U-Einrichtungen der Deutschschweiz statt, da diese wichtig für intensive, extracurriculare Lernphasen sind.
Beim Übergang in die Berufsausbildung/das Studium
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen bestmöglich darin unterstützt werden, ihre Interessen und Ziele formulieren zu können und sich selbstbewusst mit ihrer Blindheit oder Sehbehinderung in Berufswahlverfahren / Studienwahl wohnortnah zu behaupten. Dies beinhaltet die Beratung aller am Ausbildungsprozess beteiligten Personen und die Kooperation mit weiteren Fachstellen, Fachgruppen.
Bei allem ist die Barrierefreiheit im umfassenden Sinn das Prinzip unserer Dienstleistungen.
Des Weiteren bieten wir Sensibilisierungen für alle am Übergang, respektive der Ausbildung des jungen Erwachsenen beteiligten Personen an
Orientierung & Mobilität (O&M)
Eingeschränktes Sehen kann Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit in seinem Bewegungsradius, seinem Bewegungsraum und seiner Mobilität stark einschränken. Dem sollte mit gezielter Förderung (möglich ab dem Kindergarten) entgegengewirkt werden. Ziele, Inhalte und Methoden sind dabei abhängig von der Art und dem Ausmass der Seheinschränkung, wie auch von anderen persönlichen Voraussetzungen.
Den O&M-Unterricht erteilen speziell dafür ausgebildete Fachpersonen. Die Unterrichtsinhalte werden eng mit den Schülern, den Eltern und den Blinden-/Sehbehindertenfachpädagogen getroffen.
Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF)
Bedingt durch die Sehbehinderung oder Blindheit ist es diesen Menschen nicht oder nur eingeschränkt möglich mittels Beobachtung und Nachahmung zu lernen. Aus diesem Grund ist es grundlegend wichtig alternative Strategien und Methoden zu erlernen. Allein dadurch können Menschen ihren Alltag sicher und eigenverantwortlich bewältigen. Inhalte eines LPF-Unterrichts kann beispielsweise An- und Ausziehen, Essen mit Besteck, Arbeitsplatzgestaltung, und Weiteres sein.
B&U-begleitende Sensibilisierungsangebote
Für das pädagogische Personal der unterschiedlichen Schulen vor Ort zur Vorbereitung/Begleitung der Arbeit mit blinden / sehbehinderten Schülern, wie auch alle weiteren Personen Umfelds. Spezifische Fragen des Unterrichts und des Umgangs mit der Blindheit / Sehbehinderung sollen hier Raum haben.
Weitere Sensibilisierungsangebote für Unternehmen (KMUs) und Organisationen
Losgelöst von (sonder-)pädagogischen Zusammenhängen werden Sensibilisierungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema für Unternehmen und Organisationen (z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, kirchliche Gruppen) angeboten.
Dies kann im Rahmen eines Unternehmensanlasses, einer Gruppenexkursion, etc. stattfinden.
Ziel ist es, in lockerer, entspannter Atmosphäre sich einen Eindruck von den Herausforderungen und etwaigen Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens / der Organisation für dieses Thema zu stellen.
Frei nach unserem Motto: «Individuell angepasste Lösungen für integrative Settings in Schule und Ausbildung - mit Humor, Sachverstand und Herz»